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Wörterbuch: Nutzungsrecht

Nutzungsrecht

Nut|zungs|recht (Substantiv) das, die ~e

  • ist das Recht, eine Sache nutzen zu dürfen; Berechtigung oder Befugnis, einen in fremden Eigentum stehenden Gegenstand in bestimmter Weise zu nutzen [@]
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Sachenrecht, z.B. § 986 BGB

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