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Wörterbuch: Straftilgung

Straftilgung

Straf|til|gung (Substantiv) die, die ~en

  • Die Straftilgung bezeichnet die Löschung der Eintragung einer wirksamen Verurteilung wegen einer Straftat im Bundeszentralregister. Durch die Tilgung kann die Verurteilung dem Betroffenen nicht mehr vorgehalten und zu seinem Nachteil, z.B. zur Strafschärfung in einem neuen Prozess, verwendet werden. [@]
  • Strafrecht - § 45 BZRG 

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