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Wörterbuch: Spitzengeschäft

Spitzengeschäft

Spit|zen|ge|schäft (Substantiv) das, die ~e

  • ist der Betrag, der bei der Schlussabrechnung eines Geschäfts zwischen den Parteien übrig bleibt und auszugleichen ist.


  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Wertpapierrecht

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