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Wörterbuch: Spitze

Spitze

Spit|ze (Substantiv) die, die ~n

  • ist der Betrag, der bei der Schlussabrechnung eines Geschäfts zwischen den Parteien übrig bleibt und auszugleichen ist. (Spitzengeschäft)
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Wertpapierrecht

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