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Wörterbuch: Subsumtion

Subsumtion

Sub|sum|tion (Substantiv) die,

  • durch die Subsumtion stellt der Jurist eine Beziehung zwischen einem Lebenssachverhalt und einer Rechtsnorm her. Dies geschiet dadurch, dass durch einen logischen Schluss aus der abstrakten Rechtsnorm eine konkrete Rechtsnorm gewonnen wird. Durch die Subsumtion erfährt der Jurist, ob die in der Norm enthaltene Rechtsfolge auf den Lebenssachverhalt anwendbar ist. [@]
  • juristische Methodenlehre

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