Kennen Sie Ihr Recht?
Gesetzestexte: Untertitel 1 Übertragung (§§ 929 - 936)
(Nächste Seite:Untertitel 2 Ersitzung (§§ 937 - 945))
§ 929 BGB Einigung und Übergabe
§ 929a BGB Einigung bei nicht eingetragenem Seeschiff
§ 930 BGB Besitzkonstitut
§ 931 BGB Abtretung des Herausgabeanspruchs
§ 932 BGB Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
§ 932a BGB Gutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe
§ 933 BGB Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut
§ 934 BGB Gutgläubiger Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs
§ 935 BGB Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
§ 936 BGB Erlöschen von Rechten Dritter
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