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Öffentl. Recht: Leistungen häuslicher Pflege

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Leistungen für die häusliche Pflege

In den §§ 36 bis 40 SGB XI sind die Leistungen bei häuslicher Pflege geregelt. Das Gesetz unterscheidet zwischen Pflegeleistungen und Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen. Der Betroffene kann zwi­schen Sachleistungen und Pflegegeld sowie einer Kombination aus Sachleistungen und Geldleistungen wählen. Menschen im Handikap können die Pflegeleistungen auch als Teil des trägerübergreifenden persönlichen Budgets nutzen.

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Pflegesachleistungen
Pflegegeld
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