Kennen Sie Ihr Recht?
Öffentl. Recht: Leistungen häuslicher Pflege
(Seite zurück:Begutachtung)
In den §§ 36 bis 40 SGB XI sind die Leistungen bei häuslicher Pflege geregelt. Das Gesetz unterscheidet zwischen Pflegeleistungen und Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen. Der Betroffene kann zwischen Sachleistungen und Pflegegeld sowie einer Kombination aus Sachleistungen und Geldleistungen wählen. Menschen im Handikap können die Pflegeleistungen auch als Teil des trägerübergreifenden persönlichen Budgets nutzen.Leistungen für die häusliche Pflege
(Nächste Seite:Leistungserbringung)
###JURISTIAUSKUNFT###
Pflegesachleistungen
Pflegegeld
Pflegehilfsmittel
Kontakt zur Redaktion