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Öffentl. Recht: Einführung

Einführung in das Recht der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist die fünfte Säule der Sozialversicherung. In­nerhalb der sozialen Absicherung (§ 4 Abs. 1 SGB I) hat, wer durch die Sozialversicherung abgesichert wird, im Rahmen der anderen vier Säu­len der Sozialversicherung die Rechte aus § 4 Abs. 2 SGB I. Die Leis­tungen der Pflegeversicherung sind in der zentralen Einweisungsvor­schrift des § 21a SGB I genannt. Außerdem werden die Pflegekassen als Träger der Pflegeversicherung definiert. Die Pflegeversicherung selbst ist in allen Einzelheiten im elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) geregelt.

Träger
Versicherungspflicht
Pflegeleistungen
Leistungsempfänger
Leistungen der PflVers
Pflegebedürftigkeit
Begutachtung
Leistungen häuslicher Pflege
Leistungserbringung

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