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Öffentl. Recht: Einführung
Die Pflegeversicherung ist die fünfte Säule der Sozialversicherung. Innerhalb der sozialen Absicherung (§ 4 Abs. 1 SGB I) hat, wer durch die Sozialversicherung abgesichert wird, im Rahmen der anderen vier Säulen der Sozialversicherung die Rechte aus § 4 Abs. 2 SGB I. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind in der zentralen Einweisungsvorschrift des § 21a SGB I genannt. Außerdem werden die Pflegekassen als Träger der Pflegeversicherung definiert. Die Pflegeversicherung selbst ist in allen Einzelheiten im elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) geregelt.Einführung in das Recht der Pflegeversicherung
Träger
Versicherungspflicht
Pflegeleistungen
Leistungsempfänger
Leistungen der PflVers
Pflegebedürftigkeit
Begutachtung
Leistungen häuslicher Pflege
Leistungserbringung
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