Kennen Sie Ihr Recht?

Ratgeber: Dialer und Mehrwertdienste

(Seite zurück:Mailadresse)

Dialer und Mehrwertdienste

In vielen Spam-Mails wurde für Inhalte pornografischer oder illegaler Natur geworben, welche über Telefonmehrwertdienste kostenpflichtig zugänglich sind. Dabei wählt eine vom Werber bereitgehaltene Software; der Dialer; eine Mehrwertdienstenummer an und öffnet darüber eine Verbindung ins Internet zu der beworbenen Webseite.

Die Kosten dafür waren abhängig von der angewählten Dienstenummer: Neben der Vorwahl 0190-8 für 1,86 Euro pro Minute wurde 0190-0 genutzt, deren Kosten der Anbieter selbst festlegen konnte. Hier reichten die Modelle von einmaligen Beträgen zwischen 25 und 900 Euro pro Einwahl über einen erhöhten Minutenpreis zwischen 2,00 und 4,00 Euro bis zu kombinierten Abrechnungsmodellen aus Einwahlgrundbetrag von 19,95 bis 49,50 Euro und Minutenpreisen zwischen 2,00 und 2,99 Euro. Nach der Änderung im August 2003 der gesetzlichen Bestimmungen sind nun eine Zwangstrennung der Verbindung nach einer Stunde, eine Preisobergrenze pro Einwahl von 30 Euro und ein höchster Minutenpreis von 2 Euro festgelegt.

Einige Dialer wählten sich über die Rufnummernblöcke 0192 und 0193 ein. Nach den Vergaberichtlinien der Regulierungsbehörde für Telekommunikations- und Postwesen sind diese Blöcke nur für Internetzugänge gedacht. Mehrwertdienste sind den Blöcken 0190-0 bis -8 zugeordnet. Die Minutenpreise sind variabel, entsprechen oft den hochpreisigen Einwahlen der 0190-0. Die angebotenen Dialer können dadurch entsprechende Schutzsoftware umgehen.

Die Deutsche Telekom hatte aufgrund entsprechender Urteile zum Schutz der Kunden eine Zwangstrennung bei den Mehrwertdiensten nach 60 Minuten Verbindungszeit in ersten Quartal 2003 eingeführt. Danach müssen sich Dialer gezwungenermaßen neu einwählen.

Mehrwertdienste bis August 2003

Mehrwertdienste (bis 2003 0190er Rufnummern), auch sogenannte "Premium Rate Dienste" (PRD) werden durch die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) in Tausender-Blöcken an Zuteilungsnehmer vergeben. Die RegTP veröffentlicht eine Liste mit den vergeben Blöcken (z. B. Deutsche Telekom) im WWW. Die Zuteilungsnehmer geben diese Rufnummern an verschiedene andere Unternehmen weiter. Diese bieten als Untervermittler einzelne Einwahlnummern oder größere Bereiche ihren Kunden an, welche in vielen Fällen diese Nummern ebenfalls weitergeben. Am Ende dieser Kette ist der Dialeranbieter zu finden. Oft befindet sich dieser oder ein Zwischenhändler jedoch im Ausland. Für Geschädigte ist es teilweise sehr aufwändig, den eigentlichen Betreiber ausfindig zu machen. Die Zuteilungsnehmer sind jedoch durch die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) verpflichtet, die ladungsfähige Anschrift des Rufnummernnutzers mitzuteilen.

Seit August 2003 besteht für alle Dialer eine Registrierungspflicht. Haben die Dialer keine Registrierung sind sie illegal. Dialer dürfen heute nur noch die Rufnummerngasse 09009 nutzen. Sie sind mittlerweile fast nicht mehr im Einsatz. Der Aufwand um einen Dialer rechtskonform zu gestalten und die ausdrücklichen Preisangaben haben dafür gesorgt, dass dieses Zahlungsmittel im Internet nur noch sehr selten eingesetzt werden. Einige Firmen haben den einsatz der Dialer eingestellt. Sie werden nicht mehr angeboten. [@]

(Nächste Seite:Dialer - Funktionsweise)

Kontakt zur Redaktion

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Neu auf MeinRechtsportal