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Gesetzestexte: § 1 GWB - Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen

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§ 1 GWB - Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen

Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.

(Nächste Seite:§ 2 GWB - Freigestellte Vereinbarungen)

aufeinander abgestimmtes Verhalten
Ausführungsverträge
Kartellfreie Kooperationen
Unternehmen
Wettbewerb
Wettbewerbsparameter
[Schemati] Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen
[Schemati] Verbot von Kartellen

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