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Wörterbuch: Telearbeit

Telearbeit

Te|le|ar|beit (Substantiv) die,

  • Erläuterung: ist die Beschäftigung, die in der Wohnung des Mitarbeiters geleistet wird und die durch sie erzielten Ergebnisse durch Einrichtungen von Kommunikationstechnik (Kabel oder Funk) an einen anderen Ort übermittelt werden, um den Betriebszweck zu erfüllen. Dies ist einer von vier Definitionsansätzen. [@]
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Arbeitsrecht
  • [juristi.Ratgeber] Beitrag

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