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Ratgeber: Rechtsform
Die Beschäftigungsform der Telearbeit ist nicht auf eine bestimmtes rechtliches Verhältnis zwischen Teleworker und Arbeitgeber beschränkt. Die jedoch am häufigsten anzufindende Form ist das Arbeitnehmerverhältnis. Weitere rechtliche Strukturen sind die Selbstständigkeit, in Form eines Werkvertrages zwischen Auftraggeber und –nehmer; die Heimarbeit im Sinne des Heimarbeitsgesetzes (HAG) und arbeitnehmerähnliche Vertragsverhältnisse. [@]Rechtsform
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