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Ratgeber: Einführung

Begriffsbestimmung "Telearbeit"

Was ist Telearbeit und wie funktioniert sie. Dazu bedarf es im ersten Schritt einer Definition des Begriffes.

In der Literatur werden verschiedene Definitionsansätze für die Bestimmung des Begriffes "Telearbeit" vorgeschlagen. Diese sind abhängig vom gesellschaftlichen Standpunkt des Autors.

Beispielhaft sollen vier genannt sein:

(a) Telearbeit ist die Tätigkeit, "die durch Informations- und Kommunikationstechnik gestützt sind und räumlich entfernt vom Standort des Arbeitgebers oder Auftraggebers durchgeführt werden."

(b) Die Unterarbeitsgruppe "Arbeitsrecht" im BMAS definiert Telearbeit als jede auf IuK-Technologie gestützte Tätigkeit, einschließlich der Übertragung der Arbeitsergebnisse, die ausschließlich oder alternierend an einem räumlich ausserhalb des Betriebes im herkömmlichen Sinne liegenden Arbeitsplatz verrichtet wird, der mit der zentralen Betriebsstätte durch Kommunikationsmittel verbunden ist, sofern die Tätigkeit nicht nur gelegentlich ist.

(c) Telearbeit ist die Beschäftigung, die in der Wohnung des Mitarbeiters geleistet wird und die durch sie erzielten Ergebnisse durch Einrichtungen kabelgestützter Kommunikationstechnik an einen anderen Ort übermittelt werden, um den Betriebszweck zu erfüllen.

(d) Unter Telearbeit versteht man eine auf Computer gestützte Tätigkeit, die regelmäßig ganz oder teilweise außerhalb einer zentralen Arbeitsstätte des Arbeit- oder Auftraggebers an einem Arbeitsplatzausgeübt wird, der mit der Zentrale durch Kommunikationstechnik verbunden ist.

Allen vier Ansätzen ist zu entnehmen, daß es

  • (1) auf den Einsatz bestimmter Technik,
  • (2) an einen ganz bestimmten Ort und
  • (3) zu einer Zeit ankommt (Arbeitszeit).


Hinzu kommt für die rechtswissenschaftliche Betrachtung

  • (4) das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Beschäftigten.


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