juristi
Selbstständiger. MeinRechtsportal - Ratgeber, Urteile, Gesetze und Beratung

Kennen Sie Ihr Recht?

Ratgeber: Selbstständiger

Selbständiger

Der Selbständige (Freelancer) kann seine Tätigkeit frei gestalten und seine Arbeitszeit und seinen Arbeitsort frei wählen. Er ist weisungsunabhängig, kann Aufträge ablehnen und betreibt eine Auftragsaquisition. Er trägt das Risiko eines wirtschaftlichen Mißerfolges selbst ebenso wie die Chance eines Gewinns. Er arbeitet selbst für den Absatzmarkt.

Eine solche Definition ist für eine genaue Abgrenzung innerhalb der Telearbeit zu undifferenziert.

Im telearbeitsrechtlichen Schrifttum wurden deshalb Versuche unter-nommen, weitere Kriterien der Abgrenzung zu entwickeln. Vor allem Müllners Ansätze haben zu einiger Resonanz in der Literatur geführt.

Selbständiges Arbeiten liegt u.a. dann vor, wenn der Telearbeiter

  • mehr als 10% der Arbeitsergebnisse vom Telearbeiter frei vermarktet werden,
  • der Telearbeiter eigene Werbung und Akquisition betreibt,
  • sich der Telearbeiter an den Notwendigkeiten des freien Marktes orientiert,
  • eigenes unternehmerisches Risiko und Chancen nutzt und
  • die Arbeit in wechselndem Umfang für unterschiedliche Auftraggebererfolgt.


Fraglich ist aber auch hier, ob die aufgestellten Kriterien in der Praxis eine wesentliche Entscheidungshilfe sind. Letztlich ist es nur unter größten Bemühungen zu ermitteln, ob z.B. ein Telearbeiter - z.B. im Internet- Werbung betreibt oder nicht.
Selbstständige Teleworker können durch Dienst(leistungs)vertrag oder Werkvertrag angestellt sein. [@]

(Seite zurück:Heimarbeiter)
(Nächste Seite:arbeitnehmerähnlich)

Arbeitsrecht/Telearbeit | Experten für Arbeitsrecht | Rechtswörterbuch Arbeitsrecht | Urteile zum Arbeitsrecht nach Themen | Normen des Arbeitsrechts | Arbeitsgerichte mit Adressen und Hinweisen

Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht