Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Prokura)

Wörterbuch: Prokuration

Prokuration

Pro|ku|ra|ti|on (Substantiv) die, die ~en

  • bezeichnet die Stellvertretung durch einen Bevollmächtigten, z.B. Prokurist
  • § 48 HGB, § 164 BGB

(Nächste Seite:Prokurist)

Telefonische Beratung: www.juristifon.de

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis