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Ratgeber: Einteilung & neues Recht

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Einteilung und neues Recht

Zum Disziplinarrecht gehören nicht nur die das Disziplinarverfahren regelnden Vorschriften (sog. formelles Disziplinarrecht), die im Bundesdisziplinargesetz und den entsprechenden Landesdisziplinarordnungen zu finden sind, sondern auch die materiellen Regelungen, welche festlegen, wann ein disziplinarrechtliches Dienstvergehen vorliegt (sog. materielles Disziplinarrecht).
 
Neues Bundesdisziplinargesetz

Das Bundesdisziplinargesetz ist im Mai 2001 vom Bundestag verabschiedet worden und am 1.1.2002 in Kraft getreten; gleichzeitig tritt die bis dahin geltende Bundesdisziplinarordnung außer Kraft. Diese Änderung hat das Disziplinarverfahren grundlegend verändert1. Kernänderungsbestand ist die Abschaffung des Bundesdisziplinaranwaltes, des Bundesdisziplinargerichtes in Frankfurt und die Loslösung des Disziplinarrechts von der StPO hin zur VwGO (§ 3 BDG)2.

Im Folgenden wird das jetzt gültige Disziplinarverfahren genauer beschrieben und auf bestehende Problemstellungen näher eingegangen. Um dem Gedanken „Verwaltung im Wandel“ gerecht zu werden, erscheint es sinnvoll das alte Disziplinarrecht (bzw. -Verfahren) an geeigneter Stelle darzustellen, um Veränderungen deutlich zu machen. [@]

1 Müller-Eising, NJW 2001, Seite 3587 (3587); Urban, NVwZ 2001, Seite 1335 (1335).
2 Vgl. Claussen/Janzen/Czapski, BDR, Seite 369 ff..

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