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Ratgeber: Gang des Verfahrens
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Das Disziplinarverfahren lässt sich in zwei Stufen aufteilen, die nicht immer beide durchlaufen werden müssen.
Gang des Verfahrens
Zum einen ist das behördliche Verfahren zu nennen, welches durch den Dienstvorgesetzten eingeleitet wird und zu anderen das gerichtliche Verfahren.
Ist das behördliche Verfahren beendet, kann es entweder zu einer Einstellung des Verfahrens gegen den Beamten kommen oder der Dienstvorgesetzte kann eine Disziplinarverfügung bis hin zur Kürzung der Dienstbezüge verhängen. Schließlich bleibt dem Vorgesetzten noch die Möglichkeit der Erhebung der Disziplinarklage, welche zwingend das o.g. gerichtliche Verfahren nach sich zieht. [@]
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Behördliches Verfahren
Gerichtliches Verfahren
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