Kennen Sie Ihr Recht?

(Seite zurück:Begriffe des Zivilprozesses)

Zivilrecht: Das Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht gehört teils zum Zivilrecht und teils zum öffentlichen Recht. Es enthält derzeit 31 Fachbegriffe.

 

Es fasst die Rechtsnormen zusammen, die sich auf die, in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Unterschieden wird dabei zwischen kollektivem und individuellen Arbeitsrecht.

 

Das kollektive Recht beschäftigt sich unter anderem mit dem Tarifvertragsrecht, das individuelle mit dem Rechtskreis des einzelnen Arbeitnehmers.

Darüberhinaus regelt das individuelle Arbeitsrecht das Zustandekommen des Arbeitsvertrages, die einzelnen Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Rechtsfolgen bei Störungen des Arbeitsverhältnisses und die Beendigung eines Arbeitsvertrages.

Das kollektive Arbeitsrecht umfasst das Tarifvertragsrecht / Recht des Arbeitskampfes (Streik) und das Mitbestimmungsrecht.

(Nächste Seite:Gewerblicher Rechtsschutz)

Abfindung
Abkehr
Abmahnung
Änderungskündigung
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Arbeitstempo
Arbeitsvertrag
Aussperrung
Betrieb
Betriebsbesetzung & Betriebsblockade
Betriebsrat
Betriebsstilllegung
Betriebsvereinbarung
Boykott
Direktionsrecht
durchhalten
Haustarifvertrag*
Kettenarbeitsvertrag
Kurzarbeit
Leiharbeitnehmer
Notdienstarbeit
Rüstzeit
Sperre
Streik
Streikarbeit
Streikbruchprämie
Suspendierung

Telefonische Beratung: www.juristifon.de

Kontakt zur Redaktion

Navigation - Sie befinden sich hier

Ihre kompetenten Ansprechpartner

MeinRechtsportal - Service

Das Stichwortverzeichnis