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Gesetzestexte: 4. Abschnitt: Ausbildungsverhältnis

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4. Abschnitt: Ausbildungsverhältnis

Der vierte Abschnitt beschäftigt sich mit den Grundlagen für das Ausbildungsverhältnis. Unter anderem werden die Mindestinhalte für den Ausbildungsvertrag festgelegt. Der Ausbildungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.

(Nächste Seite:5. Abschnitt: Kostenregelung)

§ 13 AltPflG
§ 14 AltPflG
§ 15 AltPflG
§ 16 AltPflG
§ 17 AltPflG
§ 18 AltPflG
§ 19 AltPflG
§ 20 AltPflG
§ 21 AltPflG
§ 22 AltPflG
§ 23 AltPflG

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