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Wörterbuch: Rehabilitierung
Re|ha|bi|li|tie|rung (Substantiv) die, die ~enRehabilitierung
Erläuterung: ist das Rehabilitieren, also die Wiederherstellung der verletzten Ehre einer Person und die Wiedereinsetzung in frühere Rechte. (z.B. die Rehabilitierung eines Ministers durch den Kanzler)
Rechtsgebiet: öffentliches Recht
Erläuterung: meint auch die Rehabilitation, also die Erziehung und die Rehabilitierung von drogensüchtigen Jugendlichen
Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Sozialrecht
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