Kennen Sie Ihr Recht?
(Seite zurück:Rente)
Wörterbuch: Rentenalter
Ren|ten|al|ter (Substantiv) das, ohne Plural Rentenalter
Erläuterung: ist das Lebensalter, mit dessen Erreichen jemand üblicherweise aus seinem Arbeitsverhältnis ausscheidet und eine Rente bezieht.
Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Sozialrecht
(Nächste Seite:Rentenrecht)
Telefonische Beratung: www.juristifon.de
Kontakt zur Redaktion