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Wörterbuch: Rente

Rente

Ren|te (Substantiv) die, die ~n 

  • Erläuterung: aus dem Mittelhochdeutschen rente = Einkünfte; Vorteil
  • Eine Rente wird in der Regel monatlich gezahlt. Sie steht dem Bezieher aufgrund einer (gesetzlichen) Versicherung zu, z.B. Altersrente, Erwerbsunfähigkeit usw. [@]
  • Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Sozialrecht

  • sind regelmäßige Zahlungen, die jemand aus einem angelegten Kapital, aus Rechten gegen andere, als Zuwendung von anderen usw. erhält
  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - § 253 BGB

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