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Gesetzestexte: Titel 1 Kauf, Tausch (§§ 433 - 480)

Titel 1 Kauf, Tausch

Der Kaufvertrag ist der wohl wichtigste Vertrag, den dass BGB kennt. Er ist der wirtschaftlich bedeutendste Vertragstyp.

(Nächste Seite:Titel 2 Teilzeit-Wohnrechteverträge (§§ 481 - 487))

Einführung Kaufvertrag
Untertitel 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 433 - 453)
Untertitel 2 Besondere Arten des Kaufs (§§ 454 - 473)
Untertitel 3 Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 - 479)
Untertitel 4 Tausch (§ 480)

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