Kennen Sie Ihr Recht?
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Wörterbuch: subjektives Recht
sub|jek|ti|ves Rechtsubjektives Recht
lat. persönlich
Das subjektive Recht ist der Rechtsanspruch eines einzelnen, z.B. aufgrund eines Kaufvertrages (mangelfreier Kühlschrank) oder der Anspruch auf Pflegegeld aus dem Sozialrecht.
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