Kennen Sie Ihr Recht?
(Seite zurück:Indignität)
Wörterbuch: Individualabrede
In|di|vi|du|al|ab|re|de (Substantiv) die, die ~nIndividualabrede
ist eine zwischen zwei Parteien einzeln ausgehandelte Abrede
[juristi.kon] AGB
(Nächste Seite:InfVO)
Telefonische Beratung: www.juristifon.de
Kontakt zur Redaktion