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Wörterbuch: Handschenkung

Handschenkung

Hand|schen|kung (Substantiv) die, die ~en

  • bezeichnet eine Schenkung, bei der die Schenkung sofort vollzogen wird, ohne dass es eines vorherigen Schenkungsversprechens bedarf. Der Gegenstand wird sofort übereignet. [@]

  • Rechtsgebiet: Zivilrecht - Schuldrecht - § 516 BGB

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